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AIDA: Verlorene Gegenstände, Fundsachen und Diebstahl

Regelungen und Adressen

Auch auf See kann einmal etwas verloren gehen – oder an Bord liegen bleiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie AIDA Cruises mit Fundsachen umgeht, wie Sie richtig vorgehen und in welchen Fällen Ersatz möglich ist.

Verlust an Bord: Die Rezeption ist Ihre erste Anlaufstelle

Sollten Sie an Bord etwas verlieren oder finden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Rezeption. Dort werden Fundsachen registriert und sicher verwahrt. Stellen Sie den Verlust erst nach Ihrer Reise fest, können Sie sich per E-Mail an das AIDA Kundencenter wenden. Dieses erreichen Sie für eine telefonische Verlustmeldung unter +49 381 20 27 07 07 oder per E-Mail an info@aida.de.

Wichtig zu wissen
Der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck muss gemeldet werden – andernfalls kann der Anspruch auf Ersatz erlöschen (AIDA AGB, Stand 15.07.2025, Ziff. 8.3).

Diese Angaben helfen dem AIDA Team bei der Suche

Je nach Fundort und Reiseroute kann die Rücksendung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Je präziser Ihre Angaben sind, desto eher können die AIDA Mitarbeiter Ihnen helfen. Wichtig für das Fundbüro sind insbesondere die folgenden Informationen:

  • Vor- und Nachname
  • Buchungsnummer, Schiff und Kabinennummer
  • Ort und Datum des Verlusts
  • Genaue Beschreibung des Gegenstands

Das AIDA Kundencenter kontaktiert Sie dann, sobald neue Informationen vorliegen.

Nutzen Sie auch gern dieses Lost & Found Formular, um Ihre Verlustmeldung an AIDA zu senden.
rebekka EURESAreisen Reisebetrieb
Rebekka Nicknig
Head of Sales

Haftung für Wertgegenstände: Wann AIDA Cruises leistet – und wann nicht

Grundsätzlich haftet AIDA Cruises nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z. B. Geld, wichtige Dokumente, Schmuck, Kameras, Laptops oder Smartphones samt Zubehör). Eine Haftung besteht nur dann, wenn ...

  • die Wertgegenstände zur sicheren Aufbewahrung an der Rezeption hinterlegt wurden oder
  • der Verlust bzw. die Beschädigung auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von AIDA Cruises zurückzuführen ist (AIDA AGB, Ziff. 9.2).

Wichtig zu wissen
Hinweis für An- & Abreise: Wertgegenstände sollten stets im Handgepäck mitgeführt werden. Für im aufgegebenen Gepäck befindliche Wertsachen übernimmt AIDA Cruises keine Haftung (AGB, Stand 15.07.2025, Ziff. 9.3).

Fundsachen nach der Reise

Nicht abgeholte Fundstücke werden nach der Reise gesammelt und gelagert. Eine konkrete Aufbewahrungsfrist ist in den aktuellen AGB nicht mehr genannt; die Dauer richtet sich nach praktischer Zumutbarkeit und Art des Gegenstands. Bei wertvolleren Objekten kann AIDA Cruises die Rücksendung organisieren – entstehende Versandkosten werden in der Regel mit den Gästen abgestimmt.

Diebstahl oder Beschädigung: So verhalten Sie sich richtig

  • Melden Sie den Vorfall sofort an der Rezeption und lassen Sie ihn schriftlich dokumentieren.
  • Bei Vorfällen an Land empfiehlt sich zusätzlich eine polizeiliche Anzeige.
  • Prüfen Sie, ob die betroffenen Gegenstände zur sicheren Aufbewahrung an der Rezeption hinterlegt wurden, oder der Verlust bzw. die Beschädigung auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von AIDA Cruises beruht – nur dann besteht ein Anspruch gegenüber AIDA Cruises (Ziff. 9.2).

Vorbeugen leicht gemacht: Unsere Tipps

  • Nutzen Sie den Safe in Ihrer Kabine oder hinterlegen Sie besonders wertvolle Gegenstände an der Rezeption.
  • Beschriften Sie elektronische Geräte und aktivieren Sie Ortungsfunktionen wie Mein Gerät finden.
  • Behalten Sie Ihre persönlichen Dinge – besonders in stark frequentierten Bereichen wie Pool, Buffet oder Theater – stets im Blick.

Was tun, wenn man versehentlich etwas mitgenommen hat?

Kann ja mal passieren: Man packt den Koffer zuhause aus und findet etwas, das einem nicht gehört. AIDA nimmt Reederei-eigene Gegenstände wie zum Beispiel Besteck, Bademäntel, Handtücher, Fernbedienung oder Babyphone zurück. Die Postanschrift für den Rückversand lautet:
AIDA Kundencenter, z. H. Fundbüro, Am Strande 3d, 18055 Rostock

Im Urlaub an Land bestohlen – das ist zu tun

Nicht nur an Bord, auch an Land, beispielsweise während eines Ausflugs, kann etwas abhanden kommen.

Wird Ihr Geldbeutel mit EC- oder Kreditkarte gestohlen, sperren Sie die Karten sofort über den Sperr-Notruf oder das Online-Banking. Notieren Sie sich die Notfallnummer Ihrer Bank und Ihre IBAN am besten schon vor der Reise. Nach dem Sperren haftet die Bank für unberechtigte Abbuchungen. Halten Sie Name und Uhrzeit des Bankkontakts fest, idealerweise mit Zeugen.

Erstatten Sie anschließend im Urlaubsland Anzeige bei der Polizei – nur so ersetzt die Bank eventuelle Verluste, und verlorene Ausweise können neu beantragt werden.

Reisepass verloren? So gehen Sie vor

Wenden Sie sich für konsularische Hilfe an die deutsche Botschaft oder ein Konsulat. Sicherheitskopien Ihrer Dokumente erleichtern die Ausstellung von Ersatzpapieren erheblich.

Informieren Sie außerdem sofort die Rezeption Ihres AIDA Schiffs und stimmen Sie das Vorgehen mit der Crew ab – so kann das Schiff gegebenenfalls warten und Sie erhalten Unterstützung bei Kontakten zu Behörden.

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Patrick EURESAreisen Reisebetrieb

Veröffentlicht von
Patrick

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